Beschreibung
Der Landrat ist das Parlament des Kantons. Er zählt 60 Mitglieder. Er ist die oberste Aufsichtsbehörde über Regierung, Verwaltung und Gerichte. Er bereitet die Verfassungs- und Gesetzgebung und die übrigen Beschlüsse der Landsgemeinde vor. Er erlässt Verordnungen, Verwaltungs- und Finanzbeschlüsse, entscheidet über grundlegende oder allgemeinverbindliche Planungen.
Im Unterschied zu den meisten anderen Legislativen kommt dem Glarner Landrat keine selbstständige Gesetzgebungskompetenz zu; diese liegt allein bei der Landsgemeinde. Es stehen ihm unter anderem folgende Finanzbefugnisse zu: Beschlüsse über alle frei bestimmbaren einmaligen Ausgaben für den gleichen Zweck, die 1'000'000 Franken, und über alle frei bestimmbaren wiederkehrenden Ausgaben für den gleichen Zweck, die 200'000 Franken im Jahr nicht übersteigen; der freie Erwerb von Grundstücken als Anlage oder zur Vorsorge im Betrag von mehr als 600'000 Franken bis zu 5 Millionen Franken. Er nimmt nur noch wenige Wahlen vor.
Letzte Bearbeitung: 06.11.2018