Parlamentarische Sitzung, Weiteres Gemeinde
Sitzung des Landrates
Rathausplatz, Glarus
Die Sitzungen finden jeweils am Vormittag statt. Änderungen bleiben vorbehalten.
Stellung und Aufgabe des Ladrates:
Der Landrat ist das Parlament des Kantons. Er zählt 60 Mitglieder. Er ist die oberste Aufsichtsbehörde über Regierung, Verwaltung und Gerichte. Er bereitet die Verfassungs- und Gesetzgebung und die übrigen Beschlüsse der Landsgemeinde vor. Er erlässt Verordnungen, Verwaltungs- und Finanzbeschlüsse, entscheidet über grundlegende oder allgemeinverbindliche Planungen. Seine Sitzungen sind öffentlich.
Zuständigkeiten:
Im Unterschied zu den meisten anderen Legislativen kommt dem Glarner Landrat keine selbstständige Gesetzgebungskompetenz zu; diese liegt allein bei der Landsgemeinde. Es stehen ihm unter anderem folgende Finanzbefugnisse zu: Beschlüsse über alle frei bestimmbaren einmaligen Ausgaben für den gleichen Zweck, die 1'000'000 Franken, und über alle frei bestimmbaren wiederkehrenden Ausgaben für den gleichen Zweck, die 200'000 Franken im Jahr nicht übersteigen; der freie Erwerb von Grundstücken als Anlage oder zur Vorsorge im Betrag von mehr als 600'000 Franken bis zu 5 Millionen Franken. Er nimmt nur noch wenige Wahlen vor.
Wahl und Zusammensetzung
Der Landrat wird im Proporzverfahren in 3 Wahlkreisen gewählt. Während der Amtsperiode 2018-2022 sind sieben Parteien vertreten.
Die Landratsmandate (insgesamt 60) für die Gesamterneuerungswahl werden den Gemeinden wie folgt zugeteilt:
Glarus Nord: 27 Mandate
Glarus: 19 Mandate
Glarus Süd: 14 Mandate
Datum
21.11.2018 08:00 Uhr
5.12.2018 08:00 Uhr
19.12.2018 08:00 Uhr
Adresse
Rathausplatz
8750 Glarus
Kontakt
Kanton Glarus
Staatskanzlei
Michael Schüepp
Rathaus
8750 Glarus
landrat@gl.ch
+41 55 646 60 13
Link
Kategorie
- Parlamentarische Sitzung
- Weiteres Gemeinde
Zielgruppe
- Offen für alle
Zutrittskonditionen
- Gratis für alle / Freier Eintritt
Webcode
www.guidle.com/6GxTUt