Postulat «Förderung von Kunststoffrecycling mit positiver Ökobilanz»

Beschreibung

Das Anfang September 2018 eingereichte Postulat fordert eine Abklärung, ob und wie im Kanton Glarus das Sammeln und Verwerten von Kunststoff gefördert werden kann. Insbesondere sei zu prüfen, ob das System aus dem Kanton Thurgau für den Kanton Glarus anwendbar wäre und was für einen Aufwand dies bedeuten würde.

Stellungnahme des Regierungsrates

In der Schweiz werden nach Angaben des Bundesamtes für Umwelt pro Jahr etwa 1 Mio. Tonnen Kunststoffe (125 kg pro Einwohner und Jahr) verbraucht und davon etwa 0,78 Mio. Tonnen (ca. 100 kg pro Einwohner und Jahr) als Abfall entsorgt. Die Entsorgung erfolgt zum grössten Teil über Kehrichtverbrennungsanlagen (80%), Zementwerke (6%) und über stoffliches Recycling (11%). Ein seriöser Vergleich mit Nachbarländern ist kaum möglich, da die technischen Einrichtungen zur Kehrichtverbrennung und zum stofflichen Recycling von Land zu Land sehr verschieden sind. Die Schweiz kann aber für sich in Anspruch nehmen, dass sowohl bei der Kehrichtverbrennung als auch beim stofflichen Recycling ein sehr hoher Stand der Technik erreicht wird. Ein Downcycling – Wiederverwertung von Rohstoffen, jedoch mit sinkender Qualität des Rohstoffes – und der Export gesammelter Kunststoffe in grossem Ausmass finden nicht statt. Das stoffliche Recycling von PET (über 50000 t/Jahr) in der Schweiz gilt als Paradebeispiel für ein technisch innovatives System, welches ohne Pfand einen sehr hohen Rücklauf verzeichnet und ein hochwertiges Produkt erzeugt, welches dem Neumaterial nahezu ebenbürtig ist. Der grösste Verwertungsbetrieb für PET steht seit Kurzem in Bilten.

Für die Abfallentsorgung sind in der Schweiz und auch im Kanton Glarus grundsätzlich die Gemeinden zuständig. Sie betreiben in Zweckverbänden Kehrichtverbrennungsanlagen und organisieren die Sammlung und Verwertung recyclierbarer Güter. Die Gemeinden organisieren Sammelstellen für verwertbare Güter wie Altglas, Metall, Karton usw. und finanzieren ihre Aufwendungen über Abfallgebühren. Die Gemeinden sammeln in Ergänzung zum Handel auch PET oder Elektro-Abfälle, welche wiederum grosse Anteile an Kunststoffen enthalten.

Nutzen von Kunststoff-Sammelsystemen

Im jährlich in den Kehrichtverbrennungsanlagen verbrannten Kehricht befinden sich etwa 650000 Tonnen Kunststoffe (80% der anfallenden Kunststoffabfälle). Ein Teil davon könnte recycelt und zu sinnvollen Produkten verarbeitet werden. Das bedingt aber ein Sammelsystem und Aufbereitungszentren, in denen die Kunststoffe sortenrein sortiert werden können. Solche Sammlungen werden beispielsweise im Kanton Thurgau und Umgebung (KUH-Bag: Kunststoffe aus Haushalten) seit Oktober 2015 betrieben.

In einem grossangelegten Projekt unter der Trägerschaft des Bundesamtes für Umwelt (BAFU), verschiedener Kantone und von Swiss Recycling wurden im Jahre 2017 die ökologischen und ökonomischen Vor- und Nachteile derartiger Kunststoff-Sammelsysteme untersucht und mit der herkömmlichen Verbrennung und thermischen Nutzung in einer Kehrichtverbrennungsanlage verglichen. Die Studie kommt zum Schluss, dass alle betrachteten Kunststoff-Sammlungen einen ökologischen Nutzen aufweisen. Dieser Nutzen ist aber im Vergleich zu anderen Recyclingmassnahmen relativ klein und mit einem sehr hohen finanziellen Aufwand verbunden. Die Sammlung und Verwertung von Kunststoff ist etwa dreimal teurer als die Sammlung und Verbrennung in einer KVA. Das Fazit des Berichtes ist: Mit dem Kunststoffrecycling wird ein vergleichsweise geringer Umweltnutzen ziemlich teuer erkauft. Die Autoren der Studie haben berechnet, dass der potenzielle ökologische Nutzen einer neuen Kunststoff-Sammlung pro Person und Jahr etwa der Einsparung einer Autofahrt von 30 Kilometern pro Person und Jahr entspricht.

Die Gemeinden und Kehrichtzweckverbände der Schweiz werden aufgrund dieses Berichtes die laufenden Kunststoff-Sammlungen und deren Erfolg, insbesondere die Qualität des Sortiervorganges, aufmerksam beobachten und von Fall zu Fall einen Entscheid über die Neueinführung von Kunststoffsammlungen treffen. Auch im Kanton Glarus sind die Gemeinden undihre Zweckverbände für das Recycling von verwertbaren Gütern zuständig. Es ist Aufgabe der Gemeinden, einen Entscheid zu künftigen Kunststoff-Sammlungen zu fällen und das finanzielle Risiko zu tragen. Auch im Kanton Thurgau erfolgte die Initiative zur Sammlung von Kunststoffen durch den Kehrichtzweckverband.

Zuständigkeiten

Der Kanton führt eine kantonale Abfallplanung. Sie ist auf der Website der Abteilung Umweltschutz und Energie publiziert. Die Abfallplanung gibt den Bedarf an Entsorgungs- und Aufbereitungsanlagen an und hält deren mögliche Standorte fest. Die Hauptaufgaben im Abfallwesen tragen die Gemeinden. Sie organisieren die Sammlung und den Transport der Siedlungsabfälle und organisieren die Separatsammlung verwertbarer Stoffe. Im Bereich Separatsammlung streben die Gemeinden gemäss Abfallplanung die Errichtung einer zentralen Sammelstelle mit einem attraktiven Entsorgungsangebot für Separatsammlungen an.

Daher ist es aufgrund der in der Gesetzgebung verankerten Zuständigkeiten, aber auch aus sachlichen Überlegungen nicht Aufgabe des Kantons, Kunststoff-Sammlungen zu prüfen und ihre Anwendbarkeit auf den Kanton Glarus abzuklären. Dies ist Aufgabe der Gemeinden oder des Zweckverbandes Kehrichtgebühren Glarnerland (ZKG). Diese werden die Situation genau verfolgen, allenfalls ihre eigenen Sammelsysteme betreffend Kunststoff ergänzen und zu gegebener Zeit über die Einführung einer flächendeckenden Kunststoff-Sammlung entscheiden. Der Kanton wird das Thema aber im Rahmen der Abfallplanung im Auge behalten.

Quelle: glarus24.ch, online Zeitung für das Glarnerland
Datum: 05 03 2019 11:45 Uhr

Verfügbarkeit

21.02.2019      11:45

Details

Kategorie

Glarus

Letzte Bearbeitung: 06.03.2019

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