Kinder haben Rechte – Kinderrechte!

Beschreibung

Die Verantwortlichen des Anna-Göldi-Museums hatten aus Anlass des 30-Jahr-Jubiläums der erstmals am 20. November 1989 in der «UN-Kinderrechtskonvention» festgehaltenen Kinderrechte Schulklassen eingeladen, sich im Rahmen einer selbst gestalteten Ausstellung aktiv mit dem Thema auseinanderzusetzen. Die Einladung stiess bei Lehrkörpern und Schulkindern auf offene Ohren. Gemeinsam mit Projektleiterin und Kunstvermittlerin Ursula Helg präsentierten Ferien(s)pässler sowie Schülerinnen und Schüler aus dem Kanton im Beisein ihrer Eltern, Grosseltern, Freunde und Bekannten am vergangenen Sonntagnachmittag im Anna-Göldi-Museum ihre Kunstwerke.

Tolle Ausstellung hinterlässt tiefe Eindrücke

Zur Eröffnung der Ausstellung hiess Museumsdirektor Fridolin Elmer am Internationalen Museumstag im Anna-Göldi-Museum Initianten, Akteure und Ausstellungsbesucher herzlich willkommen. Elmer zeigte sich sehr beeindruckt, dass Ferien(s)pässler und Schüler sich für dieses komplexe Thema interessierten. Ein wichtiges Ziel in der Ausbildung und Erziehung sei, die Jugend zu einer gerechten und solidarischen Welt zu erziehen. Besondere freute es ihn, dass die Schüler ihren Fokus über die Grenzen hinaus setzten. Schade sei, dass die tolle Ausstellung nur einen Tag daure. Einen grossen Dank entrichtete Elmer an die Projektleiterin Helg: «Ohne Ihre Initiative wäre dieses Projekt nicht zustande gekommen», meinte Museumsdirektor Elmer. In seinen Dank schloss er die beiden Lehrerinnen Barbara Dautidis und Marina Hauser und last but not least alle Schülerinnen und Schüler, die viel Enthusiasmus und Energie in dieses Projekt steckten, ein. Der Initiantin Ursula Helg blieb es vorbehalten, ihr Projekt den Ausstellungsbesuchern genauer zu erläutern. Dieses sei mit dem Anna-Göldi-Museum und dem Thema «Menschenrechte» stark verbunden.

Kinder haben Rechte – Kinderrechte!

Was wir alle wissen müssen: Kinder haben auch Rechte! Kein Mensch ist das Eigentum eines anderen! Im Jahr 1997 unterzeichnete die Schweiz die UNO-Kinderrechtskonvention, deren Ziel es ist, dass alle Kinder auf der Welt die gleichen Rechte haben. Die Kinderrechtskonvention umfasst 54 Artikel. Diese basieren auf den Prinzipien, Kinder nicht zu diskriminieren, das Kindeswohl zu wahren und Kindern eine Stimme zu geben. Seither ist sie verpflichtet, die Umsetzung der Kinderrechte zu garantieren. Somit haben Kinder das Recht auf die bestmögliche Entwicklung auf eine Privatsphäre und Würde, die geachtet werden müssen. Kinder haben ebenfalls das Recht auf Spiel und Freizeit, auf besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung.

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich

Die UN-Menschenrechtscharta verbürgt im Artikel 7 «Allgemeine Erklärung der Menschenrechte» die Gleichheit jedes Menschen vor dem Gesetz. Dieser Artikel 7 besagt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und diese ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz haben. Ebenso haben alle Menschen Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstösst, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.

Quelle: glarus24.ch, online Zeitung für das Glarnerland
Datum: 31 05 2019 05:10 Uhr

Verfügbarkeit

21.05.2019      11:50

Details

Kategorie

Glarus

Letzte Bearbeitung: 01.06.2019

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