Energieverordnung im Landrat - 1

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Energieverordnung im Landrat

Good News! Der Landrat hat in der ersten Debatte beschlossen, die Energieverordnung zu beraten. Dies ist notwendig, damit unser klimafreundliches Energiegesetz am 1.1.2023 endlich in Kraft gesetzt werden kann.

In der ersten Lesung vom letzten Mittwoch wurde ein Änderungsantrag gestellt und angenommen. Und zwar wurde mit dem Antrag die Härtefallregelung bei finanziellen Härtefälle gestrichen. Begründet wurde dies damit, dass diese bereits durch die Vollzugsverordnung des Energiefonds geregelt wären. Die Vollzugsverordnung regelt jedoch nur den Heizungsersatz und nicht die gebäudetechnischen Massnahmen. Solche können notwendig werden, wenn ein Heizungsersatz technisch nicht möglich ist. Somit würden nicht alle finanziellen Härtefälle berücksichtigt werden

Der Landrat berät die Energieverordnung in der zweiten (und letzten) Runde am Mittwoch, 23. November. Die Landratssitzungen können wie immer direkt online mitverfolgt werden.

Livestream Landratssitzung
https://www.gl.ch/parlament/landrat/livestream-landratssitzung.html/5518

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Autor

KlimaGlarus.ch

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  • Ostschweiz

Publiziert am

14.11.2022

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