Verordnung regelt Öffentlichkeitsprinzip und Datenschutz - 1

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Verordnung regelt Öffentlichkeitsprinzip und Datenschutz

Der Regierungsrat erlässt die Verordnung zum Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen. Sie tritt zusammen mit dem entsprechenden Gesetz am 1. Januar 2023 in Kraft. Das neue Gesetz schafft die rechtlichen Grundlagen der Informations- und Kommunikationsgesellschaft in einer Gesamtsicht.

Die Landsgemeinde 2021 stimmte dem Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) zu. Der Regierungsrat beauftragte in der Folge die Staatskanzlei mit der Umsetzung. Diese beinhaltet den Aufbau einer neuen Fachstelle Datenschutz, die Erarbeitung der Ausführungsgesetzgebung sowie die entsprechenden Schulungen.

Die Verordnung zum Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (VIDAG) fasst die Ausführungsbestimmungen der drei Teilbereiche in einem Erlass zusammen. Sie ersetzt die geltende Datenschutzverordnung, die geltende Archivverordnung sowie die bisherigen Richtlinien zur Aktenführung. Sie stimmt zudem die neuen datenschutz- und archivrechtlichen Vorschriften aufeinander ab:

Datenschutz: Anforderungen an die Datensicherheit, Konkretisierung der Informationspflicht bei der Beschaffung von Personendaten, neue Instrumente zur Durchsetzung des Datenschutzes.
Archivwesen: Archivierungsprozess, Anbieten amtlicher Dokumente durch die öffentlichen Organe, Bewertung und Übernahme, Ablieferung und Sicherung des Archivgutes durch das zuständige Archiv, Bestand und Nutzung des Landesarchivs.
Aktenführungs- und Aktenaufbewahrungspflicht: Ergänzungen der Vorschriften für die kantonale Verwaltung über den Einsatz von elektronischen Geschäftsverwaltungssystemen in der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung.
Zugangsgesuche (Öffentlichkeitsprinzip): Ausführungen zu den Ausnahmen von der Kostenlosigkeit von Zugangsgesuchen.
Der Erlass der Ausführungsbestimmungen schafft die rechtlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Gesetzes und damit für den Paradigmenwechsel weg vom Geheimhaltungsprinzip und hin zum Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung.

Die Verordnung tritt zusammen mit dem Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen am 1. Januar 2023 in Kraft.

Autor

Staatskanzlei des Kantons Glarus

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  • Weitere Politik
  • Glarus

Publiziert am

08.11.2022

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