Eine Verordnung regelt, unter welchen Bedingungen Home-Schooling möglich ist • Symbolbild Keystone-SDA
Eine Verordnung regelt, unter welchen Bedingungen Home-Schooling möglich ist • Symbolbild Keystone-SDA

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Verordnung über privaten Einzelunterricht und Privatschulen

Bei der Bewilligung von privater Beschulung sind vermehrt erweiterte inhaltliche Grundlagen und verbindliche Handlungsabläufe notwendig. Mit einer Verordnung soll hier Klarheit geschaffen werden.

Das Bildungsgesetz enthält Bestimmungen über die Bewilligungspflicht und die Aufsicht über Privatschulen und privaten Einzelunterricht. Eine Verordnung oder andere Vorgaben für den Vollzug bestehen bisher nicht. In den vergangenen 20 Jahren konnten in beiden Bereichen Erfahrungen gesammelt werden. Aus dieser Praxis sind interne Richtlinien hervorgegangen. Es zeigt sich aber, dass bei der Bewilligung von privater Beschulung vermehrt erweiterte inhaltliche Grundlagen und verbindliche Handlungsabläufe notwendig sind. Mit einer Verordnung soll hier Klarheit geschaffen werden.

Fachpersonal und schulische Gleichwertigkeit
Das Bildungsgesetz legt die Grundzüge für die private Beschulung fest. Die Glarner Regelung ist in Teilen mit anderen Kantonen vergleichbar. Inhaltlich sind die Bestimmungen weitgehend deckungsgleich. Das Gesetz verlangt die Erfüllung zweier Bedingungen. Einerseits ist der Unterricht so wie in der öffentlichen Schule von ausgebildetem Fachpersonal zu erteilen. Andererseits gilt der Grundsatz der «Gleichwertigkeit» des privaten Unterrichts gegenüber dem Unterricht in der öffentlichen Volksschule. Das Gesetz lässt gewisse Abstriche bezüglich Lehrplan oder Abweichungen bei der Organisation zu. Mit der Verordnung wird weitgehend die bisherige bewährte Praxis festgeschrieben.

Autor

Staatskanzlei des Kantons Glarus

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Bildung und Kultur
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8750 Glarus
kultur@gl.ch
+41 55 646 6301

Kategorie

  • Gesellschaft
  • Glarus

Publiziert am

24.11.2022

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