Im Ring herrscht Maskenpflicht - ausgenommen ist der maskenfreie Sektor.
Im Ring herrscht Maskenpflicht - ausgenommen ist der maskenfreie Sektor.

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Landsgemeinde mit Maskenpflicht

Aufgrund der Covid-Pandemie wurde die Landsgemeinde vom ordentlichen Datum im Mai auf Sonntag, 5. September 2021, verschoben. Der Regierungsrat hat sich entschieden, die Landsgemeinde nach einem vordefinierten Szenario, das eine allgemeine Schutzmaskenpflicht vorsieht, durchzuführen.

Schutzmasken und Desinfektionsmaterial werden vor Ort abgegeben. Schutzmasken müssen beim Einzug in den Ring, im Ring und beim Auszug aus dem Ring und auf der Zuschauertribüne getragen werden. Für gefährdete Personen werden FFP2-Schutzmasken abgegeben. Für Personen mit einer ärztlichen Dispens von der Schutzmaskenpflicht wird ein abgetrennter Sektor im Landsgemeindering mit separatem Eingangsbereich eingerichtet, in welchem die Abstandsvorschriften eingehalten werden müssen. Die allgemeine Schutzmaskenpflicht bleibt während der Landsgemeinde bestehen, ausgenommen davon sind Rednerinnen und Redner. Ein Nachweis einer Impfung oder Testung ist nicht erforderlich.

Eingeschränktes Rahmenprogramm

Das Rahmenprogramm zur Landsgemeinde wird eingeschränkt. Abgesagt wurden der traditionelle Flohmarkt am Samstag sowie der Landsgemeindemarkt am Sonntag. Im Ring sind nur wenige offizielle Gäste zugelassen, weitere Gästekarten werden nicht abgegeben. Es gelten grundsätzlich die allgemeinen Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit(BAG). Der Regierungsrat bittet alle Teilnehmenden, sich die Covid-App auf das Handy zu laden. Personen mit Krankheitssymptomen werden gebeten, weder an der Landsgemeinde noch an den Rahmenveranstaltungen teilzunehmen.

Umfangreiche Traktandenliste

Weil die Landsgemeinde 2020 nicht durchgeführt werden konnte, sind 2021 insgesamt 23 Geschäfte und ein unerheblich erklärter Memorialsantrag traktandiert. Falls die Zeit nicht ausreicht, wird entweder beantragt, einzelne Geschäfte auf die nächste ordentliche Landsgemeinde 2022 zu verschieben oder es wird die Landsgemeinde am 12. September 2021 fortgesetzt.

Wetter / Durchführungsentscheid

Der Entscheid über die Abhaltung der Landsgemeinde ist am Sonntagmorgen des 5. September 2021 ab 6 Uhr über die Telefonnummer 1600 (regionale Meldungen, Rubrik 1) erhältlich. Ferner wird die Meldung von Radio SRF1 in den Frühnachrichten um 7 und 8 Uhr ausgestrahlt und ist auf der Homepage www.gl.ch abrufbar.

Weitere Informationen zur Landsgemeinde 2021

Weitere Informationen zur Landsgemeinde (Memorial, Ergänzungen zum Memorial, Ehrengäste, Informationen für Sehbehinderte und Blinde, Gratis-öV, Kinderbetreuungsdienst usw.) sind im Web auf der Landsgemeindeseite des Kantons Glarus zu finden.

Autor

Staatskanzlei des Kantons Glarus

Contact

Kanton Glarus
Staatskanzlei
Michael Schüepp
Rathaus
8750 Glarus
landrat@gl.ch
+41 55 646 60 13

Category

  • Top News national / international
  • Customs, Folklore / Celebrations

Published on

02.09.2021

Webcode

www.guidle.com/7jeGW3