Am 1. Mai heisst es wieder: "Z'Wort isch frii." Foto: Samuel Trümpy
Am 1. Mai heisst es wieder: "Z'Wort isch frii." Foto: Samuel Trümpy

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Landsgemeinde tagt wieder am 1. Mai

Nach zwei speziellen Jahren findet die Glarner Landsgemeinde nun wieder traditionsgemäss am ersten Sonntag im Mai statt - falls Petrus mitspielt. Ansonsten wird sie auf den 8. Mai verschoben. Start ist um 09.30 Uhr auf dem Zaunplatz.

Die Stimmberechtigten treffen sich im Ring auf dem Zaunplatz (auch Landsgemeindeplatz genannt) mitten im Hauptort Glarus. Der Landammann eröffnet und leitet die Landsgemeinde und ermittelt bei Wahlen und Abstimmungen die Mehrheit durch Abschätzen.

Grundlage für die Stimmberechtigten ist das «Memorial für die Landsgemeinde». Es enthält die Traktandenliste und eine Beschreibung aller Geschäfte mit einlässlicher Darstellung und Begründung sowie den Antrag des Landrates (Kantonsparlament). Dieser ist, wenn kein abweichender Antrag gestellt wird, genehmigt. An der Glarner Landsgemeinde haben die Stimmberechtigten das Recht „zu raten, zu mindern und zu mehren“. Das heisst, sie können zu jedem Sachgeschäft das Wort verlangen und Änderungen beantragen. Es sind zudem Anträge auch auf Verschiebung, Rückweisung oder Ablehnung möglich.

Zutritt zum Ring haben nur stimmberechtigte Personen. (Es muss der Stimmrechtsausweis den Kontrollorganen vorgewiesen werden). Im Kanton wohnhafte schulpflichtige oder der Schulpflicht entwachsene, nicht stimmberechtigte Jugendliche dürfen sich unmittelbar neben der Rednerbühne aufhalten. Es ist jedoch den Stimmberechtigten untersagt, Kinder auf den Ring oder die Sitzplätze mitzunehmen. Für Interessierte stehen Zuschauertribünen zur Verfügung.

Autor

Staatskanzlei des Kantons Glarus

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Kanton Glarus
Staatskanzlei
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8750 Glarus
staatskanzlei@gl.ch
+41 55 646 6111

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  • Customs, Folklore / Celebrations
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  • East Switzerland
  • Glarus

Published on

03.04.2022

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