Portrait von Niculo Zubler
Portrait von Niculo Zubler
Sinnbild
Sinnbild
Logo Grüne Glarus
Logo Grüne Glarus

Society & people, Regional news, Politics

Nicht Dein Körper? Nicht Deine Entscheidung!

Bizarr, wie relativ Zeit sein kann. In der Schweiz stehen die Uhren auf 12:00 Uhr und in Amerika scheint es, als wären sie im Mittelalter stehengeblieben. Am 24. Juni hat der Oberste Gerichtshof das Bundesrecht auf Abtreibung aufgehoben. Damit ist es nun den einzelnen Bundesstaaten möglich, Schwangerschaftsabbrüche zu verbieten. Den gebärfähigen Menschen in den USA wurde damit ein grosses Stück Selbstbestimmung abgesprochen. Die Empörung ist zurecht riesig und reicht weit über die Landesgrenzen hinaus. Menschen weltweit solidarisieren sich – in der Folge gab es auch in der Schweiz diverse Kundgebungen.

In der Schweiz ist der Schwangerschaftsabbruch auch gerade mal seit 20 Jahren legal. Bis zur 12. Schwangerschaftswoche entscheidet seither die schwangere Person darüber, ob sie eine Schwangerschaft fortsetzen oder abbrechen möchte. So ist es in der Fristenregelung vorgesehen. Nach Ablauf dieser Frist obliegt es einer ärztlichen Fachperson, die Situation zu beurteilen. Ein Abbruch ist dann noch möglich, wenn die Gesundheit der schwangeren Person in Gefahr ist. Bezahlt werden Schwangerschaftsabbrüche weitgehend von der Krankenkasse.

Aber auch hierzulande ist das Recht auf Abtreibung nicht gesichert. Nationalrätinnen und Nationalräte der SVP haben gleich mehrere Initiativen lanciert, die eben dieses Recht angreifen. Eine dieser Initiativen will beispielsweise vor jedem Abbruch einen Tag Bedenkzeit einführen.
Die Richtung, in welche die Diskussion hier abweicht, ist problematisch. Damit schwangere Personen eine überlegte – und vor allem selbstbestimmte – Entscheidung fällen können, braucht es nämlich nicht ein «nomal drüber schlafä». Sondern in erster Linie eine Stärkung der Selbstbestimmung – beispielsweise durch die Förderung der Aufklärungsarbeit oder durch kostenlose Verhütungsangebote. Schwangerschaftsabbrüche haben auch nichts im Strafgesetzbuch zu suchen; damit sind sie nämlich rechtswidrig – aber unter den oben geschilderten Bedingungen straflos.
Abtreibungen sind entschieden zu enttabuisieren und entkriminalisieren. Denn das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper ist eine der zentralsten gleichstellungspolitischen Errungenschaften – und das gilt es entschieden zu verteidigen: «Nicht mein Körper? Nicht meine Entscheidung!».

Von Niculò Zubler, Vorstandsmitglied Grüne des Kantons Glarus

Autor

Grüne Partei Kanton Glarus

Contact

Grüne des Kantons Glarus
Ennetbühlerstrasse 3
8755 Ennenda
sekretariat@gruene-gl.ch

Category

  • Health
  • Switzerland
  • Glarus

Published on

11.07.2022

Webcode

www.guidle.com/8maQ65