Bald wieder erlaubt: Sportveranstaltungen vor Publikum. Foto: pixabay.com
Bald wieder erlaubt: Sportveranstaltungen vor Publikum. Foto: pixabay.com
Ab 19. April sind Führungen in Museen wieder möglich. Foto: Kunsthaus Glarus
Ab 19. April sind Führungen in Museen wieder möglich. Foto: Kunsthaus Glarus
Singen im Chor - ohne Maske, aber mit Abstand. Foto: pixabay.com
Singen im Chor - ohne Maske, aber mit Abstand. Foto: pixabay.com
Open Airs bis 100 Personen können draussen stattfinden. Foto: pixabay.com
Open Airs bis 100 Personen können draussen stattfinden. Foto: pixabay.com
Publikum in Stadien - ja, aber mit Schutzmassnahmen. Foto: pixabay
Publikum in Stadien - ja, aber mit Schutzmassnahmen. Foto: pixabay

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Öffnungsschritte für Vereine, Kultur und Sport

Die Lockerungen per 19. April betreffen vor allem den Kultur- und Sportbereich, das Vereinsleben und die Erwachsenenbildung: Theater und Kinos können wieder öffnen, Führungen in Museen, Städten oder Zoos sind erlaubt, ebenso Open Airs und andere Veranstaltungen draussen bis 100 Personen. Drinnen sind maximal 50 Personen zugelassen, mit Sitz- und Maskenpflicht.

Aus der Medienmitteilung des Bundes:

Der Bundesrat führt seine Strategie einer vorsichtigen, schrittweisen Öffnung fort. An seiner Sitzung vom 14. April 2021 hat er einen weiteren Öffnungsschrittbeschlossen. Ab Montag, 19. April, sind mit Einschränkungen wieder Veranstaltungen mit Publikum möglich, etwa in Sportstadien, Kinos oder Theater- und Konzertlokalen. Auch sportliche und kulturelle Aktivitäten in Innenräumen sind wieder erlaubt, ebenso gewisse Wettkämpfe. Restaurants können ihre Terrassen wieder öffnen.

Die Lage ist zwar weiterhin fragil, das Risiko einer weiteren Öffnung ist für den Bundesrat aber vertretbar. Bei allen wieder erlaubten Aktivitäten ist das Tragen einer Maske und das Einhalten des erforderlichen Abstands möglich und mit wenigen Ausnahmen auch vorgeschrieben.Ausserdem schreitet die Durchimpfung der Risikogruppen gut voran und das Testen wird laufend ausgedehnt.
Die aktuelle epidemiologische Situation ist weiterhin fragil und hat sich in den letztenWochen weiter verschlechtert. Vier von fünf Richtwerte für Öffnungsschritte sind derzeitnicht erfüllt. Es ist zudem noch nicht klar, ob es über die Ostertage zu vermehrtenAnsteckungen im Familien- und Freundeskreis gekommen ist.

Voraussetzungen für moderaten Öffnungsschritt

Der Bundesrat sieht die Voraussetzungen für einen moderaten Öffnungsschritt dennochgegeben. Der Wiederanstieg der Hospitalisationen erfolgt im Vergleich zu den Fallzahlenrelativ langsam und die Durchimpfung schreitet bei den Risikopersonen gut voran: fast 50Prozent der über 80-Jährigen und rund 30 Prozent der 70- bis 79-Jährigen Personen sindvollständig geimpft. Ausserdem sind die Verhältnisse auf den Intensivstationen relativstabil.
In seiner Beurteilung hat der Bundesrat auch die gesellschaftlichen und wirtschaftlichenAuswirkungen der Massnahmen berücksichtigt, insbesondere auf die Jugendlichen undjungen Erwachsenen. Der Öffnungsschritt orientiert sich am Öffnungspaket II, das Mitte
März in Konsultation geschickt, aber nur zu einem kleinen Teil umgesetzt worden ist. Esermöglicht Aktivitäten mit moderatem Risiko, bei denen das Tragen einer Maske und dasEinhalten des erforderlichen Abstands mit wenigen Ausnahmen einfach möglich ist.

Öffnungsschritt mit kalkuliertem Risiko

Der Bundesrat ist sich des Risikos des Öffnungsschritts bewusst. Wenn dieHospitalisierungen zunehmen, betrifft dies immer mehr auch jüngere Personengruppen. Sosind heute mehr als die Hälfte der hospitalisierten Personen unter 65 Jahre alt. Je nachEntwicklung in den Spitälern besteht die Gefahr, dass die Öffnungen wieder rückgängiggemacht werden müssen. Der Bundesrat appelliert an die Bevölkerung, sich weiterhin vorsichtig zu verhalten, insbesondere Risikopersonen, die in den nächsten Wochenvollständig geimpft und damit gut vor einer Infektion und einem schweren Verlauf der Krankheit geschützt sein werden.

Restaurantterrassen wieder offen

Restaurants und Bars können ab dem 19. April ihre Terrassen wieder öffnen. Es gilt eineSitzpflicht und die Maske darf nur während der Konsumation abgelegt werden. Pro Tisch sind maximal vier Personen erlaubt. Von sämtlichen Person müssen die Kontaktdatenerhoben werden. Zwischen den Tischen muss ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten odereine Abschrankung angebracht werden. Diskotheken und Tanzlokale bleiben geschlossen.Weil viele Gastrobetriebe mit dieser Regelung noch nicht kostendeckend wirtschaften können, wird die wirtschaftliche Unterstützung der Gastrobranche wie bisher fortgeführt.

Öffentlich zugängliche Einrichtungen und Betriebe

Öffentlich zugängliche Freizeit- und Unterhaltungsbetriebe sollen analog zu Läden undMuseen ihre Innenbereiche wieder öffnen können. Damit sind auch Zoos und botanischeGärten wieder vollständig zugänglich. In Innenräumen muss immer eine Maske getragen und der erforderliche Abstand eingehalten werden. Der Innenbereich von Wellnessanlagen und Freizeitbädern bleibt hingegen geschlossen.

Veranstaltungen mit Publikum

Veranstaltungen mit Publikum sind mit Einschränkungen wieder möglich. Die maximaleAnzahl Besucherinnen und Besucher ist beschränkt auf 100 Personen draussen – etwa fürFussballspiele oder Open-Air-Konzerte – und 50 Personen drinnen – etwa für Kinos, Theateroder Konzerte. Zusätzlich gilt eine Beschränkung auf maximal ein Drittel der Kapazität desVeranstaltungsorts. Es gilt eine Sitzpflicht und die Maske muss immer getragen werden.Zwischen den Besucherinnen und Besuchern muss jeweils ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten oder ein Sitz freigelassen werden. Konsumation ist verboten und von Pausen ist abzusehen.

Andere Veranstaltungen: maximal 15 Personen

Mit dem Öffnungsschritt sind neben den bereits zulässigen privaten Veranstaltungen undden sportlichen und kulturellen Aktivitäten auch andere Veranstaltungen mit bis zu 15Personen erlaubt. Dies betrifft beispielsweise Führungen in Museen, Treffen von Vereinsmitgliedern oder andere Veranstaltungen im Unterhaltungs- und Freizeitbereich. Auch hier gilt Masken- und Abstandspflicht.

Sport und Kultur: Aktivitäten für Erwachsene bis zu 15 Personen

Die Vorgaben für sportliche und kulturelle Aktivitäten werden neu auch für Erwachsene im Amateurbereich gelockert, für Einzelpersonen oder für Gruppen mit bis zu 15 Personen.Auch Wettkämpfe sind unter diesen Voraussetzungen wieder erlaubt. Draussen muss dabei entweder eine Maske getragen oder der erforderliche Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden. In Innenräumen muss grundsätzlich sowohl die Maske getragen als auch der Abstand eingehalten werden. Es sind jedoch Ausnahmeregelungen vorgesehen für Aktivitäten, bei welchen keine Maske getragen werden kann, etwa beim Ausdauertraining in Fitnesszentren oder beim Singen im Chor. In diesen Ausnahmefällen gelten strengere Abstandsvorgaben.
Sportarten mit Körperkontakt sind in Innenräumen weiterhin nicht erlaubt, imAussenbereich weiterhin nur, wenn eine Maske getragen wird. Es wird weiterhin empfohlen, sportliche und kulturelle Aktivitäten nach draussen zu verlegen und sich vor Veranstaltungen, sportlichen und kulturellen Aktivitäten testen zu lassen.

Präsenzunterricht an Hochschulen und in Weiterbildungen

Präsenzunterricht ist auch ausserhalb der obligatorischen Schule und der Sekundarstufe IIeingeschränkt wieder möglich, also insbesondere an Hochschulen und in derErwachsenenbildung. Es gilt eine Beschränkung auf maximal 50 Personen und eineKapazitätsbegrenzung auf ein Drittel der Räumlichkeit, ebenso Masken- undAbstandspflicht.

Testoffensive: Keine Quarantäne für Unternehmen

Für Mitarbeitende von Unternehmen, die über ein Testkonzept verfügen und der vor Orttätigen Belegschaft mindestens einmal pro Woche Testungen anbieten, entfällt bei ihrerberuflichen Tätigkeit die Kontaktquarantäne. Für geimpfte Bewohnerinnen und Bewohnervon Alters- und Pflegeheimen können die Heime die Maskenpflicht aufheben. Dies gilt auch für Bewohnerinnen und Bewohner, die von einer Covid-19 Infektion genesen sind.

Autor

Departement Bildung und Kultur

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Published on

15.04.2021

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