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Terrassen ab 1. März geschlossen
Der Kanton Glarus passt seine Praxis zu den Sitzgelegenheiten in den Aussenbereichen von Take-Away-Betrieben in den Skigebieten an. Restaurantterrassen dürfen ab dem 1. März 2021 vorläufig nicht mehr genutzt werden.
Damit revidiert der Kanton Glarus seine bisherige Praxis betreffend das Angebot von Sitzgelegenheiten zum Konsum von im Take-Away bezogenen Speisen und Getränken in den Skigebieten der bundesrätlichen Auslegung an. Diese sind unabhängig der Lage der Betriebe bis auf Weiteres unzulässig.
Den Betrieben wird eine Frist zur Umsetzung bis am Sonntag, 28. Februar 2021, 17.00 Uhr, gewährt.
Autor
Staatskanzlei des Kantons Glarus
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- Ski
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