Nur noch sieben Tage Quarantäne im Kanton Glarus. Foto: iStock
Nur noch sieben Tage Quarantäne im Kanton Glarus. Foto: iStock

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Kanton Glarus passt Quarantäneregeln an

Die Quarantäneregelung bei Coronafällen wird im Kanton Glarus vereinfacht. Neu dauert die Quarantäne nur noch sieben, statt wie bisher zehn Tage.

Der Kanton Glarus folgt der Empfehlung des Bundesamts für Gesundheit (BAG) für Anpassungen bei den Quarantäneregeln. Die verkürzte Quarantänefrist von sieben Tagen gilt ab sofort. Ein Test ist für die Aufhebung der Quarantäne nicht erforderlich.

Entsprechend der BAG-Empfehlung sind Personen von der Quarantäne ausgenommen, bei welchen die vollständige Impfung oder die Booster-Impfung weniger als vier Monate zurückliegt. Das Gleiche gilt für Personen, die in den letzten vier Monaten von Covid-19 genesen sind. Zudem müssen aktuell nur Personen in Quarantäne, welche im gleichen Haushalt wie eine angesteckte Person wohnen oder engen Kontakt zur erkrankten Person hatten. Für Alters- und Pflegeheime können zum Schutz der Bewohnenden befristet auch strengere Regeln gelten. Die Isolation für angesteckte Personen – auch für geimpfte und genesene – dauert nach wie vor zehn Tage.

Anpassungen aufgrund steigender Fallzahlen
Die Omikron-​Variante führt schweizweit zu stark ansteigenden Fallzahlen, was im Speziellen die Anpassung bei der Quarantänefrist nötig macht. Auf diese Art und Weise lassen sich die Auswirkungen auf die Gesellschaft abmildern, erklärt Landesstatthalter Benjamin Mühlemann, Vorsteher des Departements Finanzen und Gesundheit:

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Glarner Agenda

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Pubblicato alle

07.01.2022

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