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Gesellschaft

Arbeitsparadies für Kulturschaffende?

Was kennzeichnet ein Arbeitsparadies? Wie sieht die Situation für Kulturschaffende aktuell aus?

Aus Sicht der Wirtschaft gelten folgende Merkmale zur Beurteilung, ob ein Land ein Arbeitsparadies ist oder nicht. Es sind vor allem direkt messbare Kriterien, die mit dem Brutto-Inlandprodukt verbunden sind. Die Erwerbsquote, das Wirtschaftswachstum, die Wettbewerbs- und Innovationsstärke, die Vollbeschäftigung oder die Arbeitsproduktivität gehören dazu. Aus Sicht der Zivilgesellschaft werden weitere Kriterien hinzugefügt. Die Bildungschancen, der Stand psychischer Erkrankungen, die Arbeitslosigkeit, die Langzeitarbeitslosigkeit, die Gleichheit der Löhne von Frauen und Männern, die Verteilung der Einkommen und Vermögen, die Wirtschaftskriminalität, die Korruption, die Vetternwirtschaft, die Steuergerechtigkeit, die Armut oder der Ausgleich für gesellschaftlich Benachteiligte und die Notfallhilfen für unverschuldet Benachteiligte gehören dazu. Ich habe eine subjektive Bewertung – im Hintergrund mit Fakten belegt – der Erfüllungsgrade vorgenommen und komme auf einen Erfüllungsgrad von rund 60%. Es gibt für das Arbeitsparadies Luft nach oben.

In der aktuellen Zeit der Pandemie ist erfolgreiches Krisenmanagement gefragt, damit das vermeintliche Arbeitsparadies gestützt werden kann. Es fehlt vor allem an der klaren Aufteilung der Verantwortlichkeiten zwischen Bund und den Kantonen, der parlamentarischen Kontrolle des Notrechts, der Digitalisierung des öffentlichen Sektors und der Einführung einer E-Demokratie. Gültig ist die Aussage: „In der Krise und in der Not ist der Mittelweg der Tod“. Die Learnings von der spanischen Grippe 1918/19 werden nicht gezogen. Forscher der Universitäten Zürich und Toronto haben zum aktuellen Krisenmanagement viele Parallelen gefunden. Zögerliche Entscheidungen mit widersprüchlichen Massnahmen und dezentrale Entscheidungsfindung waren schon 1918/19 wenig erfolgreich.

Die Konjunkturforschung der ETH – KOF – geht für 2021 von einem Wachstum des Brutto-Inlandprodukts von 2,1% aus, ursprünglich ausgehend von 3,2%. Die Gründe sind der langsame Impfstart und die Schliessung der Geschäfte. Der Geschäftslageindikator bei 4 500 Firmen geht – vor allem im Gastgewerbe – von einem starken Anstieg der Konkurse aus, was dank Unterstützungshilfen bisher nicht feststellbar ist. Allerdings werden auch „Zombi-Firmen“ am Leben erhalten. Die Arbeitslosigkeit steht aktuell bei 3,7%, eine starke Zunahme von 40% im Vergleich zum Vorjahr.  Die grosse Anzahl Stellensuchender und die Langzeitarbeitslosen lassen auf eine hohe Erwerbslosigkeit schliessen.  Die Kurzarbeitsentschädigungen erhalten rund 270 000 Personen, Tendenz steigend, finanziert mit rund CHF 9 Mrd vom Januar bis November 2020.  Die Verfügbarkeit der Einkommen im Mittelstand sind gesunken und die Schere zwischen Reich und Arm wird grösser. Die Reichen äufnen ihren Reichtum wegen Kapital- und Immobiliengewinnen. 

Zur Unterstützung der Kulturschaffenden sind CHF 410 Mio gesprochen worden, für Härtefälle CHF 2,5Mrd und für Kurzarbeitsentschädigungen CHF 24,2 Mrd. Die Unterstützungen sind – wie könnte es anders sein – von Kanton zu Kanton sehr verschieden. Die Regeln zur Berechnung der Berechtigungen sind teilweise kompliziert und treffen die Ursachen nicht. So sind Ausfallentschädigungen in der zweiten Welle schwierig zu beweisen. Der Kanton Zürich geht einen anderen Weg und setzt zur Entschädigung von Härtefallentschädigungen auf das Erwerbseinkommen, nach den Richtlinien von Verbänden. Allerdings fehlt noch die gesetzliche Grundlage und die Regierung kommt in die Kritik, weil dieses Vorgehen aus Sicht des Bundes ungesetzlich ist. Das Ziel Vermeidung des Absturzes in die Armut oder Sozialhilfe wird schwierig zu erreichen. Zürich berichtet aktuell von 20 000 Nothilfegesuche und von 800 Firmen, die CHF 150 Mio Corona-Nothilfe beantragen. Schnelle und unbürokratische Auszahlungen der Nothilfen sind nötig. Im Kanton Glarus wird die Hilfe für die Kulturfirmen verlängert. Zusätzlich sind CHF 200 000.—bewilligt worden. Der Kulturverantwortliche berichtet, dass bis Ende Januar 2021 drei Gesuche von Kulturunternehmen für den Schadenszeitraum 26.9.20 bis 31.1.21 und zwei Gesuche von Kulturschaffenden für den Zeitraum 1.11.20 bis 31.1.21 eingegangen sind. Der angelmeldete Schaden beträgt CHF 131 473.--. Es ist noch nichts ausbezahlt worden. Wenn die Schadenberechnung stimmt, werden maximal 80% der angefragten Schadenssummen ausbezahlt, finanziert je zur Hälfte von Bund und Kanton.

Die Kreativwirtschaft hat volkswirtschaftlich eine grosse Bedeutung. In der Statistik des Bundesamts für Statistik waren in der Kultur- und Kreativwirtschaft 2013 mehr als 275 000 Personen in 71 000 Betrieben beschäftigt, 10,9% aller Betriebe. Der Anteil Beschäftigter an der Gesamtwirtschaft betrug damals 5,5%, was mit der Finanz- und Tourismusbranche vergleichbar ist. Der Gesamtumsatz beträgt rund CHF 70 Mrd. Neuere Statistiken von 2016 zur Kreativwirtschaft zeigen in Zürich und in der Schweiz das folgende Bild: Unter „Kreativwirtschaft“ sind folgende Branchen zusammengefasst, mit folgenden Schwerpunkten: Design, Architektur, Musik, Werbung, Game-Industrie und Presse-Medien. Weitere Branchen sind: Bücher, Kunst und darstellende Kunst, Film, Rundfunk, Kunsthandwerk und Phono. Im Kanton Zürich gibt es 2016 80 000 Beschäftigte, in 18400 Kreativarbeitsstätten mit einer Bruttowertschöpfung von CHF 8,8 Mrd. In der gesamten Schweiz sind es 285 700 Beschäftigte in 76 000 Kreativarbeitsstätten mit einer Bruttowertschöpfung von CHF 26,9 Mrd. Im Vergleich mit 2013 eine starke Zunahme. Der Kanton Zürich hat für die Kreativwirtschaft einen „Cluster“, ein Branchen übergreifendes Netzwerk gebildet. Diese Netzwerke funktionieren nach den Prinzipien des „Public-Private-Modells“. Dabei kooperieren Forschungsstellen, Behörden und die Privatwirtschaft in ihren Wertschöpfungsketten. Kooperation statt egoistische Gewinnmaximierung sind angesagt.  Ausgefallene Umsätze, wie bei einem Lock-Down, sind in der Kreativwirtschaft  nur teilweise nachholbar. Analysen zeigen einen Umsatzausfall bei Teilbereichen von 80% bis 100%. Damit ist die Insolvenzgefahr stark. Ein Hinweis darauf, dass anstelle des ausgefallenen Umsatzes die Infrastrukturkosten zur Beurteilung der Härtefälle sinnvoller wäre.

Schlussendlich geht es um die Gleichheit der Behandlung. Diese ist eine Tugend und hängt innerlich mit der Wahrheit zusammen. Diese Tugenden treten dann hervor, wenn die Wahrheit wenig gilt, so wie wir dies in der aktuellen Gesellschaft erleben. „Wahrheit ist allerdings relativ. Diese genügt vorläufig, wenn sie die wichtigsten tatsächlichen Zusammenhänge der Vergangenheit zu erklären, diejenigen der Gegenwart zu beleuchten und diejenigen der Zukunft vorauszusehen gestattet, so dass wir imstande sind, durch das Wissen zur Anpassung zu gelangen. Absolute  Wahrheit könnte nur ein Allwissen sein“ – C.G. Jung: Versuch einer Darstellung der psychoanalytischen Theorie, Band 12, Ex Libris Zürich 1972 - Die Aufnahme der oben erwähnen Merkmale zur Beurteilung eines Arbeitsparadieses würde zu einer Differenzierung des Gesamtbildes führen. Die objektive Wahrheit in der Physik gilt bei der Tatsache, dass das Licht weiss ist. Führt man aber die Betrachtung der Spektralen ein, entstehen die Spektralfarben, was zur Relativität der Wahrheit führt. Die Schweiz hat alles, aber nicht für alle. Die Kultur ist Wegbereiter einer offenen Gesellschaft und hat deshalb einen hohen Stellenwert für die Entwicklung einer Gesellschaft.

Autor: Eduard Hauser

 

Autor

Kulturblogger Glarus

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Hauser Eduard
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hauser.eduard@gmail.com

Kategorie

  • Gesellschaft

Publiziert am

09.02.2021

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