Gemeinde Glarus befürwortet kantonales Pflege- und Betreuungsgesetzes - 1

Regionale News, Gesellschaft & Leute

Gemeinde Glarus befürwortet kantonales Pflege- und Betreuungsgesetzes

Der Gemeinderat befürwortet die Stossrichtung eines kantonalen Pflege- und Betreuungsgesetzes. Er erachtet eine kantonale Versorgungsplanung als notwendig, um eine nachhaltige, ganzheitliche Gesundheitsversorgung im Kanton Glarus zu gewährleisten. Im Mittelpunkt jeglicher Überlegungen soll das Wohl der unterstützungsbedürftigen Personen sowie ihrer Angehörigen sein.

Ein kantonaler Versorgungsplan ermöglicht es, dass Synergien und Entwicklungsmöglichkeiten von allen Beteiligten genutzt werden können. Ein zentrales strategisches Vorgehen ist notwendig, um bestehende Angebotsstrukturen zu überdenken und wo nötig anzupassen. Vorteile erhofft sich der Gemeinderat insbesondere für die Planung und Sicherstellung einer integrierten Langzeitpflege.

Die Gemeinde Glarus pflegt einen engen Kontakt bzw. Austausch mit den Leistungserbringern der ambulanten und stationären Pflege und Betreuung im Versorgungsgebiet. Die örtliche Nähe fördert Vertrauen und erleichtert die Vernetzung. Diese Vernetzung und Nähe soll mit dem Übergehen der Kompetenzen und Aufgaben von der Gemeinde an den Kanton, insbesondere im Rahmen der ambulanten und stationären Langzeitpflege und -betreuung, nicht verloren gehen. Deshalb betont der Gemeinderat die Wichtigkeit des gesetzlich verankerten Miteinbezugs der Gemeinden bei der Erstellung der kantonalen Versorgungsplanung

Autor

Gemeinde Glarus

Kontakt

Kategorie

  • Gesundheit
  • Glarus

Publiziert am

02.09.2019

Webcode

www.guidle.com/GEgpqp