Die Landsgemeinde am 5. September soll mit einem Schutzkonzept stattfinden. Foto: Samuel Trümpy
Die Landsgemeinde am 5. September soll mit einem Schutzkonzept stattfinden. Foto: Samuel Trümpy

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Landsgemeinde mit Schutzmaskenpflicht

Der Regierungsrat hat beschlossen, die Landsgemeinde am 5. September 2021 mit einer allgemeinen Schutzmaskenpflicht durchzuführen, gefährdete Personen erhalten FFP2-Schutzmasken. Nicht erforderlich ist ein Impf- oder Testnachweis, zugelassen sind nur wenige offizielle Gäste. Der Landsgemeindemarkt soll ebenfalls stattfinden.

Der Regierungsrat hat sich nach einer Beurteilung der Lage dazu entschieden, die Landsgemeinde nach einem vordefinierten Szenario durchzuführen, das eine allgemeine Schutzmaskenpflicht vorsieht. Schutzmasken und Desinfektionsmaterial werden abgegeben. Für gefährdete Personen werden FFP2-Schutzmasken abgegeben.
Für Personen mit einer ärztlichen Dispens von der Schutzmaskenpflicht wird ein abgetrennter Sektor im Landsgemeindering mit einem separaten Eingangsbereich eingerichtet, in welchem die Abstandsvorschriften eingehalten werden müssen. Die allgemeine Schutzmaskenpflicht bleibt während der Landsgemeinde bestehen, ausgenommen davon sind Rednerinnen und Redner. Ein Nachweis einer Impfung oder Testung ist nicht erforderlich. Es werden nur wenige offizielle Gäste zugelassen und keine weiteren Gästekarten abgegeben.

Lage wird weiter beobachtet und beurteilt

Der Regierungsrat behält sich vor, auf ein allfälliges Ansteigen der Fallzahlen zu reagieren. In diesem Fall würde auf den Einzug in den Ring und die Durchführung des Landsgemeindemarktes verzichtet. Bereits abgesagt wurde der traditionelle Flohmarkt am Samstag, stattfinden soll hingegen der Landsgemeindemarkt am Landsgemeindesonntag. Es gelten grundsätzlich die allgemeinen Empfehlungen des BAG. Der Regierungsrat bittet alle Teilnehmenden, sich die Covid-App auf das Handy zu laden. Personen mit Krankheitssymptomen werden gebeten, nicht an der Landsgemeinde teilzunehmen.

Falls die Landsgemeinde wider Erwarten im September nicht durchgeführt werden kann, würde sie zunächst auf den Spätherbst 2021 verschoben. Kann 2021 keine Landsgemeinde durchgeführt werden, kommt das vom Landrat beschlossene Vorgehen zur Anwendung (provisorische Entscheide Landrat, Verschiebung oder Urnengang).

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Glarner Agenda

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Publiziert am

24.08.2021

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